Erdbestattung

Wahlgrab

Ein Wahlgrab wird von den Angehörigen ausgewählt und kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) verlängert werden. Die Nachbeisetzung einer Urne ist möglich.

Reihengrab

Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt und kann nach dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist nicht verlängert werden.

Die Nachbeisetzung einer Urne ist nicht möglich.

Erdgemeinschaftsgrab

Ein Erdgemeinschaftsgrab wird vom Friedhof zugeteilt und kann nach dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) nicht verlängert werden.


Urnenwahlgrab

Eine Urnenwahlstelle wird von den Angehörigen ausgesucht und kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) verlängert werden. In der Regel werden Urnenwahlstellen für insgesamt 4 Urnen angeboten.

Urnenreihengrab

Eine Urnenreihenstelle wird vom Friedhof zugeteilt und kann nach dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist nicht verlängert werden.

Urnengemeinschaftsgrab

Wenn keine eigene Grabpflege bzw. Grabgestaltung gewünscht wird, kann eine anonyme oder teilanonyme Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage statt finden. Eine Trauerfeier ist bei dieser Bestattung auch möglich.

Urnenfach / Kolumbarium

Die Urne wird in einen Urnenwandfach gestellt und in der Regel mit einer Grabplatte verschlossen. Es gibt unterschiedliche Größen und Gestaltungen (z.B. Stele) die Urnenwandfächer sind in der Regel verlängerbar. 

Seebestattung

Nach der Einäscherung wird die Urne im Meer beigesetzt.

Dazu fährt ein Schiff außerhalb der Drei-Meilen-Zone auf das offene Meer hinaus. Bei dieser Beisetzung können die Angehörigen teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit den genauen Koordinaten. Für die Seebestattung wird eine Genehmigung der Senatsverwaltung benötigt.

Baumbestattung

Bei dieser Bestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann von Ihnen persönlich gewählt werden. 

Das Niederlegen von Blumen und Aufstellen von Kerzen ist nicht erlaubt, damit der natürliche Zustand erhalten bleibt.