Ein Wahlgrab wird von den Angehörigen ausgewählt und kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) verlängert werden. Die
Nachbeisetzung einer Urne ist möglich.
Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt und kann nach dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist nicht verlängert werden.
Die Nachbeisetzung einer Urne ist nicht möglich.
Ein Erdgemeinschaftsgrab wird vom Friedhof zugeteilt und kann nach dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) nicht verlängert werden.
Eine Urnenwahlstelle wird von den Angehörigen ausgesucht und kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) verlängert werden. In der Regel
werden Urnenwahlstellen für insgesamt 4 Urnen angeboten.
Eine Urnenreihenstelle wird vom Friedhof zugeteilt und kann nach dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist nicht verlängert werden.
Wenn keine eigene Grabpflege bzw. Grabgestaltung gewünscht wird, kann eine anonyme oder teilanonyme Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage statt
finden. Eine Trauerfeier ist bei dieser Bestattung auch möglich.
Die Urne wird in einen Urnenwandfach gestellt und in der Regel mit einer Grabplatte verschlossen. Es gibt unterschiedliche Größen und Gestaltungen (z.B. Stele) die
Urnenwandfächer sind in der Regel verlängerbar.
Nach der Einäscherung wird die Urne im Meer beigesetzt.
Dazu fährt ein Schiff außerhalb der Drei-Meilen-Zone auf das offene Meer hinaus. Bei dieser Beisetzung können die Angehörigen teilnehmen und erhalten eine Seekarte
mit den genauen Koordinaten. Für die Seebestattung wird eine Genehmigung der Senatsverwaltung benötigt.
Bei dieser Bestattung wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Der Baum kann von Ihnen persönlich gewählt werden.
Das Niederlegen von Blumen und Aufstellen von Kerzen ist nicht erlaubt, damit der natürliche Zustand erhalten bleibt.